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  1. AGBs
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller unserer Verkaufs- und Lieferverträge. Sie gelten auch für von uns in diesem Zusammenhang etwa erbrachten Beratungsleistungen, Auskünfte u.ä. Der Käufer erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Empfang unserer Ware oder sonstigen Leistungen, mit der Geltung dieser Bedingungen - auch für etwaige Folgegeschäfte - einverstanden.
Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers verpflichtenuns nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unser Schweigen auf derartige abweichenden Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Derartigen abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Preise
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben oder wenn die Waren von uns ausgeliefert sind.
2.2 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO, einschließlich Verpackung, zuzüglich vom Käufer zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
2.3 Wir liefern nach Vereinbarung „ab Werk“ oder „frei Haus“.
3. Angaben über Inhalt und Anwendung der Produkte
3.1 Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere über Prozentgehalte oderMischungsverhältnisse, sind als annähernd zu betrachten. Sie sind in Versuchenunter laborüblichen Bedingungen ermittelte Durchschnittswerte. Soweit nichtGrenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigungfestgelegt und als solche bezeichnet werden, sind handelsübliche Abweichungen
(Herstellungstoleranzen) zulässig. Gleiches gilt für Abweichungen, die trotz allerSorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung der Werte unvermeidlich sind.
3.2 Soweit wir anwendungstechnische Hinweise oder Beratungen geben, beruhen diese auf unseren bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte sind in Versuchen unter laborüblichen Bedingungen ermittelte Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen. Unsere Hinweise und Beratungen befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
4. Lieferungen
4.1 Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder nur ungefähren (z.B. ca., etwa etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.
4.2 Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Der vereinbarte Liefertermin ist eingehalten, wenn wir die Ware fristgerecht versandt bzw. rechtzeitig unter Vorgabe des gewünschten Eintrefftermins an den Frachtführer übergeben haben.
4.3 Geraten wir in Lieferverzug, kann der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung bestehen nur nach
Maßgabe der Regelung in Ziffer 7.
4.4 Wir geraten nicht in Verzug, solange der Käufer mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.
4.5 Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, unverschuldete Betriebs-behinderungen, z.B. durch Feuer, Wasser oder Maschinenschaden, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Soweit dem Käufer die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er nach unserer vorherigen Anhörung durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

5. Versand und Gefahrübergang
5.1 Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand durch uns auf Gefahr des Käufers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Mit der Übergabe der zu liefernden Waren an den Käufer, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und bei Bahn- und Postversand zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen bahn- bzw. postamtlich feststellen zu lassen. Transportversicherung decken wir nur bei besonderem Auftrag auf Kosten des Käufers.
6. Mängelrügen und Gewährleistung
6.1 Der Käufer hat keine Verpflichtung zu einer umfassenden Wareneingangsprüfung gem. §§ 377, 378 HGB. Es besteht lediglich die Notwendigkeit einer Identitätsprüfung und Prüfung auf offensichtlich äußerliche Schäden, wie z.B. Transportschäden.
6.2 Auf unser Verlangen hat der Käufer die mängelbehaftete Ware an uns einzusenden. Die Versandkosten tragen wir, wenn die Beanstandung rechtzeitig und begründet erfolgt, ansonsten trägt sie der Käufer. Jede weitere Be- oder Verarbeitung oder Benutzung unserer Ware ist ein-zustellen und uns Gelegenheit zur Beseitigung und Prüfung des beanstandeten Mangels zu geben.
6.3 Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl entweder zur Lieferung einer fehlerfreien Ersatzware oder zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Kommen wir der Verpflichtung zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung einer
mangelfreien Ware nicht nach, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Gleiches gilt, wenn ein Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist und weitere Nachbesserungsversuche dem Käufer nicht zumutbar sind oder wenn Nachbesserung und Ersatzlieferung unmöglich sind. angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Gleiches gilt, wenn ein Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist und weitere Nachbesserungsversuche dem Käufer nicht zumutbar sind oder wenn Nachbesserung und Ersatzlieferung unmöglich sind.

6.4 Wir haften nicht für Schäden, die durch Verarbeitung von Ware mit offenen Mängeln entstehen.
6.5 Für alle sonstigen dem Käufer wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware etwa zustehenden Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, haften wir nur bei Verschulden. Ziffer 7.2 findet Anwendung.
6.6 Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, wenn die Eigenschaftszusicherung den Käufer gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Auch in diesem Fall haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
7. Haftung
7.1 Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unter anderem Verzug, mangelhafte Lieferung, positive Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen nach Produkthaftungsgesetz), haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.2 Im Falle der Haftung nach Ziffer 7.1 und einer Haftung ohne Verschulden haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
7.3 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffern 7.1 und 7.2 gilt auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hohe des im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden Monats-FIBOR-Satzes (Frankfurt Interbank Offered Rate) plus 2 %-Punkte, mindestens jedoch 5 % zu verlangen. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto. Die Geltendmachung eines möglicherweise darüber hinausgehenden Schadens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt vorbehalten.
8.2 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Käufers besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen und einschließlich etwaiger Rückgriffs- oder Freistellungsansprüche aus Wechseln und Schecks, beglichen sind.
9.2 Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenstände. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsteten rechte gelten als Vorbehaltsware.
9.3 Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändung oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet.
9.4 Der Käufer tritt uns bereits hiermit alle Forderungen, einschließlich Sicherheiten und Nebenrechten, ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung
von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Der Käufer bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten.
9.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme aller Vorbehaltsware berechtigt; der Käufer ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären oder zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen.
Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretene Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten.9.6 Nimmt der Käufer Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten oder Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche Kaufrecht aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen, insbesondere die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kauf- verträge (Haager Kaufrechtsabkommen), sowie das UN Kaufrechtsübereinkommen finden keine Anwendung.
11. Teilunwirksamkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.
Hinweis Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass unsere Buchhaltung über eine EDV-Anlage geführt wird und wir in diesem Zusammenhang auch die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer erhaltenen Daten speichern.

Hamburg, im September 2002